BAG Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Zeiterfassung wird Pflicht in Deutschland

Bundesarbeitsgericht gal3 e1628585541816

Nun ist es höchstrichterlich entschieden: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

Fachleute rechnen damit, dass das BAG-Grundsatzurteil (1ABR 22/21) weitreichende Auswirkungen auf die bisher in Unternehmen praktizierten Vertrauensarbeitszeitmodelle bis hin zu mobiler Arbeit und Homeoffice haben kann, weil damit mehr Kontrolle nötig ist.

Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Der Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing nannte die Entscheidung der Bundesarbeitsrichter einen Paukenschlag.

Bereits im Mai 2019 hatte der europäische Gerichtshof alle Arbeitgeber in allen Mitgliedsstaaten zur Zeiterfassung verpflichtet.

Eine Software für Arbeitszeitmanagement ermöglicht die lückenlose elektronische Erfassung der Arbeitszeit, so wie das Urteil des EuGH und des BAG vorschreibt.

Die Erfassung der Arbeitszeit kann direkt am Arbeitsplatz per PC, über Terminalgeräte, per App von Unterwegs auf dem Smartphone erfolgen.

Bildquelle: https://www.bundesarbeitsgeric...

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